Seit Anfang der 1970er Jahre setzten sich Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen in den Vereinigten Staaten für die volle gesellschaftliche Teilhabe ein. Diese Bewegung erreichte, dass bereits 1975 die Gesetzgebung zur sonderpädagogischen Förderung in den Vereinigten Staaten verändert wurde. 15 Jahre später verabschiedete der US-Kongress das Gesetz "The Americans with Disabilities Act“ (ADA), in dem die Diskriminierung sowohl in öffentlichen Einrichtungen als auch in privaten Dienstleistungs- und Arbeitsbereichen untersagt wird. Es wurde im Juli 1990 vom US-Präsidenten unterzeichnet und kann damit als erstes, sehr weitreichendes Gesetzeswerk zu gesellschaftlichen Teilhabe behinderter Menschen gelten.
„Behinderung ist ein natürlicher Teil der menschlichen Erfahrung und schränkt in keiner Weise das Recht jedes Einzelnen ein
- unabhängig zu leben
- selbst zu bestimmen
- Wahlmöglichkeiten zu haben
- zur Gesellschaft beizutragen
- berufliche Karrieren zu verfolgen und
- volle Integration in das wirtschaftliche, politische, kulturelle und schulische Leben der Gesellschaft zu genießen.“
Aus der Präambel des ADA (Americans with Disabilities Act of 1990)
Die UN-Behindertenrechtskonvention wurde im Jahr 2006 durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen in New York verabschiedet. Das Übereinkommen ist ein völkerrechtlicher Vertrag, der die bestehenden Menschenrechte an die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen angepasst hat. Die rechtlich verbindlichen Menschenrechtsverträge der Vereinten Nationen gelten zwar immer schon für jeden Menschen, einschließlich der Menschen mit Behinderungen. Eine von den Vereinten Nationen in Auftrag gegebene Studie zeigte jedoch, dass die bereits vorhandenen Menschenrechtsverträge Menschen mit Behinderungen bisher nicht ausreichend schützen. Das völkerrechtlich verbindliche Übereinkommen trat im Jahr 2009 in Deutschland in Kraft und gibt verbindliche Ziele vor. Die Behindertenrechtskonvention wird als moralischer Kompass für die zukünftige Behindertenpolitik auf nationaler und internationaler Ebene bezeichnet. Der Zweck der Konvention ist in Artikel 1 festgehalten:
„Zweck dieses Übereinkommens ist es, den vollen und gleichberechtigten Genuss aller Menschenrechte und Grundfreiheiten durch alle Menschen mit Behinderungen zu schützen und zu gewährleisten und die Achtung der ihnen innewohnenden Würde zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten und die Achtung der ihnen innewohnenden Würde zu fördern.“
Gefordert wird durch die Behindertenrechtskonvention ein Paradigmenwechsel vom medizinischen Modell von Behinderung, nach dem die Ausgrenzung von Menschen mit Behinderung mit deren gesundheitlichen Beeinträchtigungen erklärt wird, zum menschenrechtlichen Modell von Behinderung. In Artikel 27 fordert die Konvention die Sicherung des Rechtes von Menschen mit Behinderung auf eine qualifizierte Ausbildung und Beschäftigung. Diesbezüglich entstanden in Deutschland in den vergangenen Jahren Gesetze und Programme wie das Konzept der Unterstützten Beschäftigung. Nach wie vor ist die Arbeitslosenquote von Menschen mit Behinderung jedoch fast doppelt so hoch wie die von Menschen ohne Behinderung.
Durch die Vereinbarung sollen Menschen mit Behinderung die gleichen Rechte wie alle Menschen haben.
So sollen Menschen mit Behinderung ein gutes Leben haben.
Jeder Mensch muss gut behandelt werden.
Jeder Mensch hat Würde. Das bedeutet: Jeder Mensch ist ein besonderer Mensch.
Und jeder Mensch ist viel wert. Jeder Mensch hat das Recht so zu sein, wie er ist.
Niemand darf diskriminiert werden. Das bedeutet: Niemand darf schlechter behandelt werden, weil er behindert ist.
Jeder Mensch muss gerecht behandelt werden. Jeder Mensch muss die Hilfe bekommen, die er braucht.
Jeder Mensch soll die gleichen Chancen haben. Das bedeutet: Jeder Mensch soll das Gleiche schaffen können. Zum Beispiel: Alle Kinder sollen in eine Schule gehen können. Auch behinderte Kinder. Oder: Auch behinderte Menschen sollen eine Arbeit bekommen können. Sie sollen die Hilfen bekommen, die sie dafür brauchen.
Jeder Mensch darf an der Gesellschaft teilhaben. Das bedeutet: Jeder darf dabei sein. Jeder darf andere Menschen treffen. Niemand darf ausgeschlossen sein.
Jeder Mensch darf für sich selber entscheiden. Das bedeutet: Niemand darf einfach über einen anderen Menschen bestimmen.
Weitere Informationen in leichter Sprache: www.ich-kenne-meine-rechte.de.
* Die "Leichte Sprache" ist das Konzept einer besonders leicht verständlichen sprachlichen Ausdruckweise. Sie kommt das aus der "Selbstbestimmt Leben-Bewegung" und ist ein Beitrag zur Barrierefreiheit . So erleichter Menschen das Verstehen von Texten, die aus unterschiedlichen Gründen über eine geringe Kompetenz in der deutschen Sprache verfügen. Hier kann man weiter lesen über Leichte Sprache.
Lesen Sie hier weiter über die UN-Behindertenrechts-Konvention.